Erneuerung der Einbauküche: Sofortabzug der Kosten erst ab 2017 ausgeschlossen
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Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die einzelnen Elemente einer Einbauküche als ein einheitliches Wirtschaftsgut über zehn Jahre abzuschreiben. Aufwendungen für die Erneuerung einer Spüle und eines Küchenherds sind somit nicht mehr sofort als Werbungskosten abzugsfähig. Das Bundesfinanzministerium wendet... Read More →