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Grundsteuerreform 2022: Feststellungserklärung für Eigentümer

Steuerberatung Merfort - Eingangsbereich

Grundsteuerreform 2022

Ab Mai 2022 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein Schreiben Ihres Finanzamts mit allen relevanten Daten, die der Finanzverwaltung bekannt sind.

Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 sind alle Steuerpflichtigen dazu verpflichtet eine neue Feststellungserklärung digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu übermitteln.

01

Ihr Finanzamt versendet ab Mai 2022 Schreiben zur Feststellung der neuen Grundbesitzwerte zum 01.01.2022

02

Es besteht die Pflicht zur digitalen Einreichung der Feststellungserklärung in der Zeit vom 01.07.-31.10.2022

03

Die Neuberechnung und Hauptfestsetzung der neuen Grundsteuer erfolgt im Jahr 2025

Grundbesitzwerte rückwirkend neu zu ermitteln

„Alte Regelung war verfassungswidrig“

Durch die Rechtsprechung des BVerfG vom 10.4.2018 wurde entschieden, dass die Erhebung der Grundsteuer in bestehender Form verfassungswidrig ist (Art. 3 Abs. 1 GG). Daraufhin wurde das Grundsteuergesetz geändert und beschlossen, dass alle Grundbesitzwerte rückwirkend zum 01.01.2022 neu zu ermitteln und festzusetzen sind.

Bundesmodell zur Berechnung des Grundvermögens

„Neuregelung unterscheiden sich je Bundesland“

Die meisten Bundesländer, so auch Nordrhein-Westfalen, wenden das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung des Wertes des Grundvermögens an. Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Saarland und Sachsen haben hiervon abweichende eigene Berechnungsmethoden.

Bewertungen in Abhängigkeit des Gebäudetyps und der Gebäudenutzung Quelle: Vgl. M. Eichholz, DStR 2020, S. 1158 (1162).

Ihr Steuerberater für die Neubewertung Ihrer Grundstücke

Aufgrund der verpflichtenden Neubewertung der Grundstücke ist eine zügige sowie professionelle Abwicklung für Sie ratsam. Durch die eingehende Schulung unserer Mitarbeiter sowie die Kooperationen mit neuen Softwarepartnern bieten wir Ihnen eine vollumfängliche Unterstützung der Übermittlung der Grundbesitzwerte. Dabei ermitteln wir Ihre Grundbesitzwerte und reichen diese digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Schon jetzt sichern wir Ihnen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu.

Die Wertermittlung bieten wir für Ihren Grundbesitz in allen Bundesländern an und berücksichtigen dabei die Wertermittlung nach dem jeweils anzuwendenden Verfahren, insbesondere dem Sachwert- und Ertragswertverfahren.

Unsere Leistungen

Hierzu bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen an:

  • Hilfestellung und Beratung bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen und Daten
  • Beantragung von Dokumente wie Grundbuchauszüge & Flurkarten
  • Neuberechnung Ihrer Grundbesitzwerte in allen Bundesländern
  • Berechnung Ihrer neuen Grundsteuer
  • Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärungen
  • Prüfung der Feststellungs- und Grundsteuerbescheide
  • Führen von Rechtsbehelfen, Einsprüchen und Vertretung im Klageverfahren

Hier können Sie Ihren Beratungstermin anfordern.

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