Vorab entstandene Werbungskosten bei verbilligter Vermietung nur anteilig absetzbar
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Bei der verbilligten Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken muss die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betragen. Denn nur dann ist ein ungekürzter Werbungskostenabzug möglich. Dies gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg auch für vorab entstandene Werbungskosten. Aufwendungen... Read More →