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Oktober 28, 2016

Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Kfz-Händler bei einem EU-Geschäft die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen. Allein das Auseinanderfallen...
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